Nutzung der Gegenfahrbahn-grob verkehrswidrig

Datum:

4. Juli 2013

Themen:

Verkehrsrecht

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Das OLG Celle hatte über einen Fall zu befinden, in dem ein Taxifahrer in der Innenstadt beim Abbiegen an einer Kreuzung die Gegenfahrbahn nutzte, um schneller ans Ziel zu kommen. Dabei hat er einen Fußgänger verletzt. Das Gericht sah sein Verhalten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos an und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehsgefährdung zu 90 Tagessätzen und verhängte ein Fahrverbot von 3 Monaten. (OLG Celle 26.01.13)