Auflösung Lebenspartnerschaft

Sie können das Formular ausdrucken, handschriftlich ausfüllen und per Brief an Rechtsanwaltskanzlei Katrin Zink & Kollegen, Frankfurter Allee 41, 10247 Berlin oder per Fax an 030/ 46 79 31 51 übersenden.

Bevor Sie das Formular ausfüllen, legen Sie bitte Ihre Eheurkunde / Familienbuch und die Geburtsurkunden der minderjährigen Kinder und (falls vorhanden) den Lebenspartnerschaftsvertrag und/oder die notarielle Auflösungsfolgenvereinbarung bereit. Sie benötigen außerdem die aktuelle ladungsfähige Anschrift Ihres Lebenspartners /Ihrer Lebenspartnerin sowie Ihre letzte Gehaltsbescheinigung.

Ich danke Ihnen für Ihr Vertrauen!

Rechtsanwältin Katrin Zink
Fachanwältin für Familienrecht

1. Antragsteller (Welcher Lebenspartner will die Auflösung beantragen?)
2. Personalien Lebenspartner / Lebenspartnerin 1
3. Personalien Lebenspartner / Lebenspartnerin 2
4. Letzte gemeinsame Anschrift

Geben sie bitte die Anschrift an, an der Sie vor der Trennung zuletzt gemeinsam, allein oder mit den Kindern gewohnt haben:

5. Kinder Lebenspartner / Lebenspartnerin 1
Kind 1:
Kind 2:
Kind 3:
6. Kinder Lebenspartner / Lebenspartnerin 2
Kind 1:
Kind 2:
Kind 3:
7. Lebenspartnerschaft und Lebenspartnerschaftsvertrag
8. Trennung und laufende Gerichtsverfahren
9. Versorgungsausgleich

Der Versorgungsausgleich ist der von Amts wegen vom Gericht mit dem Scheidungsverfahren durchzuführende Ausgleich der während der Ehezeiten erworbenen Rentenanwartschaften.

10. Einigung über die Auflösung sowie Trennungs- und Auflösungsfolgen
11. Weiterer Beratungsbedarf gewünscht?

Für den Fall, dass Sie eine dieser Beratungen wünschen, werde ich mich unverzüglich mit Ihnen zur Terminvereinbarung (Telefontermin oder persönlicher Beratungstermin in der Kanzlei) und Besprechung der für die Beratung entstehenden Kosten in Verbindung setzen!

Bitte prüfen Sie nun auch einmal, ob alle Fragen vollständig und richtig ausgefüllt sind. Sobald der Auflösungsantrag in der Kanzlei eingegangen ist, erhalten Sie eine Eingangsbestätigung, eine Vollmacht für meine Beauftragung sowie eine Kosteninfo zum Auflösungsverfahren.

So einfach geht's

1.) Formlar vollständig ausgefüllt per Post, Fax oder online einsenden. 2.) Sie erhalten eine Eingangs-bestätigung, eine Vollmacht für meine Beauftragung, sowie eine Kosteninfo zum Auflösungsverfahren.

Wichtig!

Ich möchte Sie an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass allein mit Übersendung des ausgefüllten Formulars kein Mandatsverhältnis entsteht! Erst wenn Sie uns im zweiten Schritt die Ihnen zugesandte Vollmacht unterzeichnet zurücksenden, wird ein kostenpflichtiges Mandat erteilt!

Haben Sie noch Fragen?

Wir sind für Sie da! Rufen Sie uns an unter Telefon:
(030) 46 79 31 50