Artikel zum Thema ‘Fahrverbot’

Entziehung der Fahrerlaubnis bei Unfallflucht

Der Strafrichter verhängt bei einer festgestellten Unfallflucht nicht nur eine Geldstrafe und verhängt gegebenenfalls ein Fahrverbot, sondern er entzieht die Fahrerlaubnis, wenn am Fahrzeug des Unfallgegners ein bedeutender Schaden entstanden ist. Die Grenze zieht die Rechtsprechung derzeit bei 1300.-EUR, wobei nur solche Schadenspositionen herangezogen werden dürfen, die zivilrechtlich erstattungsfähig sind. (OLG Hamm 5 RVs 98/14)

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung kann entfallen, wenn Kraftfahrer Hilfe leisten wollte

Ein Kraftfahrer hat die zulässige Geschwindigkeit außerorts um 46 km/h überschritten. Gegenüber den Polizeibeamten vor Ort äußerte er dazu, dass seine Mutter gestürzt sei und er ihr zur Hilfe eilen wollte. Andere Hilfe hätte nicht zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des OLG Celle kann es in diesem Fall an einer groben Pflichtverletzung des Kraftfahrers fehlen, auch wenn er keine Umstände vorgetragen hat, die einen rechtfertigenden Notstand belegen. Damit ist die Rechtmäßigkeit des zunächst vom Amtsgericht verhängten Fahrverbotes von diesem erneut zu überprüfen.(OLG Celle, 1.10.14, 321SsBs60/14)

Umfahren einer Ampel über Tankstellengelände-kein qualifizierter Rotlichtverstoß

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm liegt kein qualifizierter Rotlichtversoß vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer vor einer Ampel, die für ihn Rotlicht anzeigt auf ein Tankstellengelände fährt, um nach dem Durchfahren des Geländes hinter der Ampel wieder in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Verkehrsraum einzufahren. Das Urteil des Amtsgerichtes, das den Betroffenen wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 200.-EUR verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt hatte, war aufzuheben. ( OLG Hamm, 02.07.2013-1 RBs 98/13)

Nutzung der Gegenfahrbahn-grob verkehrswidrig

Das OLG Celle hatte über einen Fall zu befinden, in dem ein Taxifahrer in der Innenstadt beim Abbiegen an einer Kreuzung die Gegenfahrbahn nutzte, um schneller ans Ziel zu kommen. Dabei hat er einen Fußgänger verletzt. Das Gericht sah sein Verhalten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos an und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehsgefährdung zu 90 Tagessätzen und verhängte ein Fahrverbot von 3 Monaten. (OLG Celle 26.01.13)

Nötigung im Straßenverkehr- Entzug der Fahrerlaubnis

Ausbremsen und Drängeln im Straßenverkehr hat für Autofahrer erhebliche Konsequenzen. Obwohl ein Fahrzeugführer bereits wegen Nötigung im Straßenverkehr  zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt worden war, hat die Fahrerlaubnisbehörde anschließend die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Fahrzeugführer hatte auf die  Aufforderung der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, nicht reagiert. Laut Verwaltungsgericht war die Anordnung der Entziehung  rechtmäßig, da  der Fahrzeugführer es verabsäumt hatte, eine für ihn positive MPU vorzulegen. Sein Verhalten im Straßenverkehr ließe auf ein erhebliches Aggressionspotiential schließen, was seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belege.

 

Fahrverbot-wo muss der Führerschein abgegeben werden?

Verhängt ein Gericht gegen den Betroffenen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ein Fahrverbot, so ist der Führerschein grundsätzlich bei der Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde in amtliche Verwahrung zu geben, um die Fahrverbotsfrist wirksam in Gang zu setzen.
Gibt ein Betroffener seinen Führerschein allerdings bei einer zur Entgegennahme bereiten Polizeidienststelle ab, genügt auch dies, um der gerichtlichen Entscheidung Folge zu leisten.
( AG Parchim 5 OWIG 424/12)

Alkohol am Steuer und die Folgen….Die Entscheidungskraft der dritten Stelle des Messwertes hinter dem Komma

Im vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall ist gegen den Betroffenen in einem Bußgeldverfahren gem § 24a StVG wegen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr eine Geldbuße sowie ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Die Behörde hatte ihrer Entscheidung die Ergebnisse eines ordnungsgemäß durchgeführten Dräger Alcotes 7110 Evidential zugrundegelegt. Die erste Atemalkoholmessung ergab einen Einzelwert von 0,259 mg/l, die zweite einen Einzelwert von 0,248 mg/l. Die Behörde hat daraus einen Mittelwert von 0,25 mg/l errechnet. Dies war falsch. Bei der Bestimmung der vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration sind die für den maßgeblichen Mittelwert bereits abgerundeten beiden Einzelwerte mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu legen, so dass sich lediglich ein Mittelwert von 0,24 mg/l ergibt und der Betroffene freizusprechen war.
(OLG Bamberg, Beschluß vom 24.5.12 3Ss OWi 480/12)