Rechtsgebiete
Die Angabe von Tätigkeitsschwerpunkten beinhaltet für Sie die Information, dass die Rechtsanwältin in dem genannten Rechtsgebiet mehr als 2 Jahre nachhaltig tätig ist. Während die Angabe von Interessenschwerpunkten dazu dient, Ihnen aufzuzeigen, mit welchen Rechtsgebieten sich die Rechtsanwältin aus persönlichem Interesse im Rahmen der Anwaltstätigkeit ebenfalls näher befaßt.