Artikel zum Thema ‘Fußgänger’

Nutzung der Gegenfahrbahn-grob verkehrswidrig

Das OLG Celle hatte über einen Fall zu befinden, in dem ein Taxifahrer in der Innenstadt beim Abbiegen an einer Kreuzung die Gegenfahrbahn nutzte, um schneller ans Ziel zu kommen. Dabei hat er einen Fußgänger verletzt. Das Gericht sah sein Verhalten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos an und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehsgefährdung zu 90 Tagessätzen und verhängte ein Fahrverbot von 3 Monaten. (OLG Celle 26.01.13)

Randalierender Fußgänger- Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Besucher eines Volksfestes wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, nachdem er mit 3 Promille dort randaliert hatte. Das Verwaltungsgericht Mainz hat jetzt die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass beim Antragsteller  aufgrund des festgestellten hohen Promillewertes eine ausgeprägte Alkoholproblematik vorliege und er deshalb als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sei. (Verwaltungsgericht Mainz 3 L 823/12)