Aufruf zum „Schottern“ ist strafbar

Datum:

3. Juli 2013

Themen:

Strafrecht

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Text:

Eine  Entscheidung des OLG Celle schafft traurige Rechtssicherheit. Danach stelle die Entfernung von Schottersteinen aus einem Gleisbett bis dieses unterhöhlt und hier für die Castortransporte unbefahrbar sei,  eine strafbare Handlung im Sinne einer“ Störung öffentlicher Betriebe“ dar. Durch den öffentlichen Aufruf zum Schottern sei darüberhinaus die Schwelle von einer Meinungsäußerung zur strafbaren Aufforderung überschritten. Dass die „Aufrufer“ jede Gefahr für Leib und Leben von Unbeteiligten und Polizisten ausschließen wollten und sich für ein überragend wichtiges politisches Anliegen einsetzten, sei bei der Strafzumessung zu berücksichtigen.(OLG Celle 3 Ss 125/12, 14.03.13)