Artikel zum Thema ‘grob verkehrswidrig’

Mitschuld an einem Verkehrsunfall wegen Tempo 200 auf der Überholspur

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Kläger, der grob verkehrswidrig mit seinem Fahrzeug auf die Überholspur einer Autobahn gewechselt war, 40% des ihm entstandenen Schadens zugesprochen. In der Begründung hierzu verweist das Gericht darauf, dass der Beklagte zwar keinen Fahrfehler begangen habe, aber mit Tempo 200 auf der Überholspur gefahren sei und damit die Richtgeschwindigkeit um 70 km/h überschritten habe. Die von der hohen Geschwindigkeit ausgehende Gefahr habe sich in geradezu klassischer Weise verwirklicht. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung des Beklagten verhindert werden können. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab es auf dem Autobahnabschnitt nicht.(OLG Koblenz 14.10.13, 12 U 313/13)

Nutzung der Gegenfahrbahn-grob verkehrswidrig

Das OLG Celle hatte über einen Fall zu befinden, in dem ein Taxifahrer in der Innenstadt beim Abbiegen an einer Kreuzung die Gegenfahrbahn nutzte, um schneller ans Ziel zu kommen. Dabei hat er einen Fußgänger verletzt. Das Gericht sah sein Verhalten als grob verkehrswidrig und rücksichtslos an und verurteilte ihn wegen vorsätzlicher Straßenverkehsgefährdung zu 90 Tagessätzen und verhängte ein Fahrverbot von 3 Monaten. (OLG Celle 26.01.13)