Der Einsatz von Spurensuchhunden als Beweismittel

Datum:

7. November 2013

Themen:

Strafrecht

Schlagwörter:

, , , ,

Text:

Das Landgericht Nürnberg hat Kriterien aufgestellt, wonach Ergebnisse von Mantrailereinsätzen als alleiniges Beweismittel für die Anwesenheit von Verdächtigen am Tatort verwertbar sind.Zunächst muss der Einsatz von Hunden durchgeführt werden, die die jeweils einschlägige PSH-Prüfungsstufe der Polizei absolviert haben. Die verwendete Geruchsspur muss eindeutig nachvollziehbar einer konkreten Person zuzuordnen und die Gewinnung des Spurenträgers muss protokolliert sein. Jeweils zwei Suchhunde müssen unabhängig voneinander dieselbe Spur suchen und jeder Einsatz ist vollständig zu filmen. ( LG Nürnberg 13 Kls 372 Js 9454/12)