Keine sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Datum:

23. Oktober 2013

Themen:

Arbeitsrecht

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Das LAG Baden-Württemberg weicht in einer neueren Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu befristeten Arbeitsverhältnissen ab. Nach § 14 Absatz 2 TzBfG ist die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsvertrages nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Nach Ansicht des BAG soll dies in Anlehnung an die allgemeine Verjährungsfrist nicht für Arbeitsverhältnisse beim selben Arbeitgeber gelten, die mehr als drei Jahre zurückliegen. Für diese Auslegung gegen den Wortlaut des Gesetzes sieht das LAG Baden-Württemberg keinen Raum und hat einem Kläger Recht gegeben, der bereits vier Jahre vor dem jetzt streitigen Arbeitsverhältnis vier Monate beim selben Arbeitgeber gearbeitet hat.( LAG Baden-Württemberg 26.09.13- 6 Sa 28/13)