Mithaftung eines überholenden Motorrades

Datum:

8. November 2013

Themen:

Verkehrsrecht

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Wer trotz unklarer Verkehrslage mit einem Motorrad eine aus mehreren Fahrzeugen bestehende Kolonne überholt und mit einem aus einer wartepflichtigen Querstraße nach links in die Kolonne abbiegenden Fahrzeug kollidiert, haftet zu einem Drittel für den entstandenen Schaden, weil er das allgemeine Rücksichtsnahmegebot verletzt hat. (OLG Hamm 9 U12/13)