Allgemeinmediziner wegen Abrechnungsbetruges verurteilt

Datum:

26. Juni 2013

Themen:

Strafrecht

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Der Bundesgerichtshof hat eine Verurteilung bestätigt, wonach ein Arzt für Allgemeinmedizin wegen Betruges in einem besonders schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von über drei Jahren verurteilt worden war. Darüberhinaus wurde ein Berufsverbot von 3 Jahren verhängt. Der Arzt stellte Patienten über einen Abrechnungsservice Honorare für Leistungen in 129 Fällen in Rechnung, die er tatsächlich nicht erbracht, die er nicht selbst erbracht oder nicht in der abgerechneten Weise erbracht hat. (BGH 1 StR 45/11)