Artikel zum Thema ‘Freiheitsstrafe’

Freiheitsstrafe bei Diebstahl mit Bagatellschaden zulässig

Das Oberlandesgericht Hamm hatte über eine Revision zu entscheiden, der ein Diebstahl einer Wodkaflasche von 4,99.-EUR zugrunde lag. Im konkreten Fall hielt das Gericht die Verhängung einer Freiheitsstrafe von einem Monat und einer Woche für zulässig ohne die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte war mehrfach einschlägig vorbestraft und gegen ihn waren bereits mehrere Geldstrafen und Freiheitsstrafen zur Bewährung verhängt worden. (OLG Hamm 21.10.14, 1 RVs 82/14)

Verkauf von hochprozentigem Alkohol an Jugendliche mit Freiheitsstrafe geahndet

Das Landgericht Detmold hat einen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt, nachdem er hochprozentigen Alkohol an eine Minderjährige verkauft hatte.  Die Minderjährige betrank sich damit und erlitt eine Alkoholvergiftung. ( LG Detmold 4 Ns 162 /13, 28.08.13)

Bestreiten des Tatvorwurfs darf nicht Grund für die Versagung der Strafaussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung sein

Nach Ansicht des OLG Hamm ist das Prozess-und Verteidigungsverhalten eines Angeklagten nur im Ausnahmefall geeignet, eine sonst nicht auszuschließende günstige Sozialprognose zu verneinen. Auch wenn ein Angeklagter den Tatvorwurf hartnäckig bestreite und es ihm an Unrechtseinsicht fehle, dürfe aus diesem Grund allein nicht die Aussetzung einer Freiheitsstrafe zur Bewährung verneint werden. Anderenfalls würde das Verteidigungsrecht eines Angeklagten ausgehöhlt.( OLG Hamm, 30.07.13, 5 RVs 59/13)

Keine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge bei andauerndem Würgegriff

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kempten aufgehoben, das einen Angeklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu 3 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt hatte. Der Angeklagte hatte nach einem Faustangriff den später zu Tode gekommenen Angreifer in den Schwitzkasten genommen, um weitere Angriffe auf sich zu verhindern. Er behielt ihn auch im Würgegriff als dieser sich bereits beruhigt hatte, da er weitere Angriffe fürchtete. Dadurch trat schließlich der Tod des Angreifers ein. Das Landgericht bejahte zwar zunächst eine Notwehrlage, hielt den fortdauernden Würgegriff aber für nicht mehr erforderlich, um den Angriff zu beenden.Der Bundesgerichtshof hielt hingegen die Einlassung des Angeklagten für erheblich, er hätte Angst gehabt, der zu Tode Gekommene würde bei seinem Loslassen weiter auf ihn einschlagen. Bei einem Irrtum des Angeklagten über das tatsächliche Bestehen einer Notwehrlage komme nur eine Bestrafung wegen fahrlässiger Tötung in Betracht, wenn der Angeklagte die gebotene und ihm zumutbare Sorgfalt verletzt habe. ( BGH 21.08.13, 1 StR 449/13)

Der offene Vollzug ist ein Berliner Erfolgsmodell

Nach der Kritik der Vereinigung Berliner Staatsanwälte an der Handhabung des offenen Vollzuges im letzten Jahr hat die Senatsverwaltung eine Studie über die Berliner Einweisungspraxis in den offenen Vollzug in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse sind durchweg positiv. Die Kritiker des „Knast light“ werden eines Besseren belehrt.

Im Schnitt verbüßen ca.30% der Berliner Häftlinge ihre Freiheitsstrafe im offenen Vollzug. Die Missbrauchsquote von Vollzugslockerungen wie Urlaub oder Familienbesuchen liegt bei 0,07%. In den Jahren 2005 bis 2012 waren insgesamt 9345 Gefangene im offenen Vollzug. Es gab lediglich 20 Ermittlungsverfahren, von denen es in 9 Fällen auch zu einer Verurteilung kam. Sieben Verurteilungen wurden wegen Drogendelikten, eine wegen Hehlerei und eine wegen Totschlags nach massivem Alkoholkonsum ausgesprochen.

Kein vollendeter Ladendiebstahl in einem Supermarkt beim Einstecken der Ware in Tüten

Im vorliegenden Fall hatte der Angeklagte in einem Supermarkt sechs Flaschen Whiskey in zwei mitgebrachte Tüten gesteckt, um sie zu stehlen. Er wollte zusammen mit seinem regulär vorgenommenen Einkauf die Kasse passieren, ohne dass die Kassierein auf die Flaschen in den Tüten aufmerksam wird. Als der Angeklagte bemerkte, dass er beim Einstecken der Flaschen in die Tüten beobachtet wurde, hat er diese in der Obstabteilung des Marktes abgestellt und ist davongelaufen. Das Landgericht Aachen verurteilte den Angeklagten deshalb unter anderem wegen vollendeten Diebstahls zu 3 Jahren Freiheitsstrafe. Die gegen das Urteil eingelegte Revision der Verteidigung hatte insoweit Erfolg, als der Bundesgerichtshof feststellte, dass ein vollendeter Diebstahl nicht vorgelegen hat. Der Angeklagte kann deshalb nur wegen versuchten Diebstahls belangt werden.( BGH 18.06.13, 2 StR 145/13)

BGH bestätigt Freiheitsstrafe wegen Werbens um Mitglieder für Al Qaida

Der Angeklagte hatte u.a. in 39 Fällen in Internetveröffentlichungen dafür geworben, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida zu beteiligen. Er befürwortete die gewaltsame Durchsetzung des Islam weltweit und hat insbesondere auch in Deutschland zu Anschlägen wie dem des 11. September 2001 aufgerufen. Dafür hat das Gericht gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und vier Monaten verhängt.( BGH 22.08.13, 3 StR 244/13)

Urteil wegen volksverhetzenden Wahlwerbespots der NPD rechtskräftig

Das Urteil des Landgerichts Berlin gegen den ehemaligen NPD-Bundesvorsitzenden und den früheren Landesvorsitzenden der NPD Berlin wegen Volksverhetzung zu 10 bzw. 8 Monaten Freiheitstrafe ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der beiden Angeklagten verworfen. Den beiden Angeklagten war vorgeworfen worden, in einem Wahlwerbespot in Berlin lebenden Ausländern pauschal kriminelle Neigungen unterstellt und sie für alle in Berlin begangenen Straftaten verantwortlich gemacht zu haben. ( BGH 08.08.13- 5 StR  285/13)

Fortdauer der Untersuchungshaft für einen Schweizer Hooligan

Das OLG Hamm hat die weitere Haftbeschwerde eines Schweizer Hooligans als unbegründet verworfen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10.Mai diesen Jahres einem Polizeibeamten eine Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen zu haben, so dass der bewußtlos zu Boden fiel und eine große Platzwunde davontrug. Bei seiner Festnahme habe er  zudem massiv und gewaltsam Widerstand geleistet. Er sei deshalb der gefährlichen Körperverletzung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeante dringend tatverdächtig und müsse mit der Verhängung einer erheblichen vollstreckbaren Freiheitsstrafe rechnen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr auch wenn der Beschuldigte eine bürgerliche Herkunft, eine Beschäftigung im Bankenwesen und familiäre Bindungen in der Schweiz nachweisen kann. Auch die vom Beschuldigten in Aussicht gestellte Kaution in Höhe von 10.000EUR für den Fall der Haftverschonung sah das Gericht als nicht ausreichend an, um der Fluchtgefahr begegnen zu können.( OLG Hamm,18.07.13, 5 Ws 245 und 266/13)

Keine Auslieferung wegen Nichtzahlung einer Steuerschuld

Der Verfolgte wurde in Griechenland u.a. wegen Nichtzahlung festgesetzter Steuern zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Eine Auslieferung aus diesem Grund ist unzulässig, da die dem Verfolgten vorgeworfene Tat nach deutschem Recht nicht den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht. Der Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls war abzulehnen, da aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebung der europäischen Mitgliedstaaten zu Steuer-,Abgaben-,und Währungsangelegenheiten der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit gilt. (OLG Nürnberg,3.6.13- 2 OLG Ausl 40/13)