Hebamme wegen Abrechnungsbetruges zu Freiheitsstrafe verurteilt

Datum:

8. Juli 2015

Themen:

Strafrecht

Schlagwörter:

, ,

Text:

Die Angeklagte hatte in einem Zeitraum von fünf Jahren Vorsorgeuntersuchungen und Wochenbettbesuche doppelt abgerechnet. Dadurch ist den Krankenkassen ein Gesamtschaden von ca. 100.000.-EUR entstanden. Davon hatte sie bis zum Urteilsspruch 13.500.-EUR zurückgezahlt. Als Motiv hatte die Angeklagte angegeben, insbesondere Müttern mit Migrationshintergrund bei fachfremden Verpflichtungen geholfen zu haben. Die dafür aufgewendete Zeit fehlte ihr, um für sich ein ausreichendes Einkommen zu erzielen.  Das Gericht sah dennoch die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe als notwendig an, da die Angeklagte durch ihr  Verhalten das Ansehen von Hebammen insgesamt beschädigt habe. Auch aufgrund der Tatsache, dass die Angeklagte bisher nicht vorbestraft war und echte Reue zeigte, konnte die verhängte Strafe zur Bewährung ausgestzt werden, wobei sie als Bewährungsauflage den gesamten restlichen Schaden erstatten muss. ( AG München,21.05.2015)