Tätige Reue widerlegt die Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Datum:

17. Dezember 2013

Themen:

Strafrecht

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Nach einem Unfall im fließenden Verkehr mit einem Schaden von über 1300.-EUR und zunächst begangener Unfallflucht hat sich ein Beschuldigter eineinhalb Stunden nach seiner Tat freiwillig bei der Polizei gemeldet. Trotz der Erfüllung des Tatbestandes der Unfallflucht hat das Gericht hier auf die gesetzlich vorgesehene Entziehung der Fahrerlaubnis verzichtet, da es sich beim Verhalten des Beschuldigten offenbar um ein Augenblicksversagen gehandelt hat. ( AG Bielefeld, 9.10.13-9 Gs 402Js 3422/13-5435/13)