Artikel zum Thema ‘Beschuldigter’

Tätige Reue widerlegt die Vermutung der Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen

Nach einem Unfall im fließenden Verkehr mit einem Schaden von über 1300.-EUR und zunächst begangener Unfallflucht hat sich ein Beschuldigter eineinhalb Stunden nach seiner Tat freiwillig bei der Polizei gemeldet. Trotz der Erfüllung des Tatbestandes der Unfallflucht hat das Gericht hier auf die gesetzlich vorgesehene Entziehung der Fahrerlaubnis verzichtet, da es sich beim Verhalten des Beschuldigten offenbar um ein Augenblicksversagen gehandelt hat. ( AG Bielefeld, 9.10.13-9 Gs 402Js 3422/13-5435/13)

Rechtswidrige Akteneinsicht für angeblich Geschädigten

Im konkreten Fall hatte sich in einem Ermittlungsverfahren ein Vertreter eines angeblich Geschädigten gemeldet und um Akteneinsicht gebeten. Diesem Antrag war die Staatsanwaltschaft nachgekonmmen ohne dem Beschuldigten davor rechtliches Gehör zu gewähren. Das war rechtswidrig. Einem Geschädigten in einem Strafverfahren ist zur sachgerechten Interessenwahrnehmung Akteneinsicht zu gewähren. Da aberdie Akteneinsicht an den angeblich Geschädigten auch schutzwürdige Belange des Beschuldigten berühren können, muss diesem in der Regel zunächst rechtliches Gehör gewährt werden. ( AG Zwickau 13 Gs 263/13)

Fortdauer der Untersuchungshaft für einen Schweizer Hooligan

Das OLG Hamm hat die weitere Haftbeschwerde eines Schweizer Hooligans als unbegründet verworfen. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 10.Mai diesen Jahres einem Polizeibeamten eine Bierflasche auf den Hinterkopf geschlagen zu haben, so dass der bewußtlos zu Boden fiel und eine große Platzwunde davontrug. Bei seiner Festnahme habe er  zudem massiv und gewaltsam Widerstand geleistet. Er sei deshalb der gefährlichen Körperverletzung sowie des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeante dringend tatverdächtig und müsse mit der Verhängung einer erheblichen vollstreckbaren Freiheitsstrafe rechnen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichtes besteht der Haftgrund der Fluchtgefahr auch wenn der Beschuldigte eine bürgerliche Herkunft, eine Beschäftigung im Bankenwesen und familiäre Bindungen in der Schweiz nachweisen kann. Auch die vom Beschuldigten in Aussicht gestellte Kaution in Höhe von 10.000EUR für den Fall der Haftverschonung sah das Gericht als nicht ausreichend an, um der Fluchtgefahr begegnen zu können.( OLG Hamm,18.07.13, 5 Ws 245 und 266/13)

Bundesgerichtshof stärkt den Rang der Selbstbelastungsfreiheit

Ein wegen versuchten Totschlags Beschuldigter hatte gegenüber der für ihn zuständigen Ermittlungsrichterin nach deren Belehrung über sein Schweigerecht sowie über das Recht einen Verteidiger hinzuzuziehen, eine spontane Äußerung zum Randgeschehen des Tatvorwurfs gemacht. Das geschah nachdem sein Verteidiger nicht zu erreichen war und er angegeben hatte, von seinem Schweigerecht Gebrauch machen zu wollen. Die Ermittlungsrichterin fragte nach und der Beschuldigte belastete sich daraufhin schwer. Nach der Hinzuziehung seines Verteidigers widerrief  der Beschuldigte sein Geständnis und machte in der Hauptverhandlung von seinem Schweigerecht Gebrauch. Das zuständige Gericht verurteilte ihn aufgrund seiner Äußerungen vor der Ermittlungsrichterin.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofes war das verfahrensfehlerhaft. Aufgrund des hohen Ranges der Selbstbelastungsfreiheit hätte die Ermittlungsrichterin nicht weiter nachfragen dürfen mit dem Ergebnis, dass die Äußerungen des Beschuldigten für eine Verurteilung nicht zu Grunde gelegt hätten werden dürfen. (BGH 27.06.13, 3 StR 435/12)