BGH bestätigt Freiheitsstrafe wegen Werbens um Mitglieder für Al Qaida

Datum:

30. August 2013

Themen:

Strafrecht

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Der Angeklagte hatte u.a. in 39 Fällen in Internetveröffentlichungen dafür geworben, sich am gewaltsamen Jihad von Al Qaida zu beteiligen. Er befürwortete die gewaltsame Durchsetzung des Islam weltweit und hat insbesondere auch in Deutschland zu Anschlägen wie dem des 11. September 2001 aufgerufen. Dafür hat das Gericht gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 3 Jahren und vier Monaten verhängt.( BGH 22.08.13, 3 StR 244/13)