Rechtsweg zum Arbeitsgericht für einen Geschäftsführer einer GmbH

Datum:

11. Oktober 2011

Themen:

Arbeitsrecht

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Neues aus dem Bereich Arbeitsrecht!

Die Fiktion des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG findet keine Anwendung auf einen Arbeitsvertrag, der eine Geschäftsführerbestellung nicht vorsieht, auch wenn der Arbeitnehmer später aufgrund einer formlosen Abrede zum Geschäftsführer bestellt wird. Macht der Arbeitnehmer nach Beendigung der Stellung als Geschäftsführer Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend, ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Das gilt auch für Ansprüche aus der Zeit als Geschäftsführer.

So entschied der 10. Senat des Bundesarbeitsgerichts durch Beschluss vom 23. August 2011 zum AZ.: 10 AZB 51/10!

Will danach ein Geschäftsführer einer GmbH Ansprüche aus seinem Arbeitsvertrag geltend machen, kommt es für die Beantwortung der Frage der Zuständigkeit des Arbeitsgerichtes oder des Zivilgerichtes darauf an, was zum einen arbeitsvertraglich geregelt ist und zum anderen, wann und wie die Geschäftsführerbestellung erfolgt ist.

 

Sollten Sie als Geschäftsführer oder als Arbeitgeber eines Geschäftsführers hierzu Fragen haben oder unsere Hilfe brauchen, rufen Sie uns an!

Wir kämpfen für Sie!

 

Rechtsanwaltskanzlei

Katrin Zink & Bettina Rudolf