Neues aus dem Fahrerlaubnisrecht!

Datum:

14. Oktober 2011

Themen:

Verkehrsrecht

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Text:

Die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Verkehrstherapie kann in Einzelfällen zur vorzeitigen Aufhebung oder Reduzierung einer bereits verhängten Fahrerlaubnissperre, auch bei alkohol- und drogenauffälligen Kraftfahrern führen.

 

Sowohl das Amtsgericht Berlin-Tiergarten in einem Urteil vom 19.5.2010 als auch das Landgericht Berlin in einem Beschluss vom 2.10.2010 haben die Teilnahme an einer Verkehrstherapie bei IVT-Hö-Berlin-Brandenburg als Grundlage herangezogen, die jeweiligen Kraftfahrer nicht mehr als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen.

 

Achtung!

Nicht jede auf dem Markt angebotene Nachschulung oder Verkehrstherapie wird derzeit von den Berliner Gerichten akzeptiert.

Meine Empfehlung lautet derzeit, sich an die IVT-Hö-Berlin-Brandenburg zu wenden, weiltere Angaben finden Sie im Internet.

Wir helfen Ihnen gern weiter!