Artikel zum Thema ‘Nötigung’

Flucht vor der Polizei ist nicht als Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte strafbar

Auch wenn durch die Flucht eines Angeklagten vor der Polizei Dritte gefährdet oder gar unvorsätzlich verletzt werden, bleibt die Flucht an sich straflos. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte liegt nur dann vor, wenn ein Angeklagter eine aktive Tätigkeit mit Nötigungscharakter  entfaltet und damit eine Vollstreckungsmaßnahme verhindern oder erschweren möchte. Die Gewalt muss gegen den Amtsträger gerichtet oder zumindest körperlich für ihn spürbar sein.  (vgl. BGH Beschluss 15.01.2015, 2 StR 204/14)

Anwaltliches Mahnschreiben kann strafbare Nötigung sein

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein anwaltliches Mahnschreiben, das bei Nichtzahlung einer Forderung die Erstattung einer Strafanzeige androht, eine strafbare Nötigung darstellt. Im zu entscheidenden Fall hatte der Mandant mit dem Anwalt allerdings vereinbart, dass bei Nichtzahlung weder zivilrechtliche noch strafrechtliche Schritte gegen die zahlungsunwilligen Kunden eingeleitet werden sollten. Diese Vereinbarung hätte beim Rechtsanwalt zumindest Zweifel an der Berechtigung der tatsächlich nicht bestandenen Forderungen wecken müssen. ( BGH 05.09.13, 1 StR 162/13)

Nötigung im Straßenverkehr- Entzug der Fahrerlaubnis

Ausbremsen und Drängeln im Straßenverkehr hat für Autofahrer erhebliche Konsequenzen. Obwohl ein Fahrzeugführer bereits wegen Nötigung im Straßenverkehr  zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt worden war, hat die Fahrerlaubnisbehörde anschließend die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Fahrzeugführer hatte auf die  Aufforderung der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, nicht reagiert. Laut Verwaltungsgericht war die Anordnung der Entziehung  rechtmäßig, da  der Fahrzeugführer es verabsäumt hatte, eine für ihn positive MPU vorzulegen. Sein Verhalten im Straßenverkehr ließe auf ein erhebliches Aggressionspotiential schließen, was seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belege.

 

Gewalt in der Beziehung

Der Bundesgerichtshof sieht den Tatbestand der vollendeten Nötigung als nicht erfüllt an, wenn der Angeklagte seiner Exfreundin eine Scheinwaffe vorhält, um sie zur zukünftigen Wiederaufnahme der Beziehung zu veranlassen, die Geschädigte dies nur zum Schein versichert und der Verlassene die Waffe zwar weglegt, aber selbst von der Versicherung der Geschädigten nicht überzeugt ist.
(BGH Beschluß vom 19.6.12)