Artikel zum Thema ‘Kündigungsschutzgesetz’

Arbeitgeber müssen Arbeitnehmer nicht im Ausland weiterbeschäftigen

Die aus dem Kündigungsschutzgesetz folgende Verpflichtung eines Arbeitgebers, zur Vermeidung einer Beendigungskündigung einem Arbeitnehmer eine Weiterbeschäftigung zu geänderten, gegebenenfalls auch zu schlechteren Arbeitsbedingungen anzubieten, bezieht sich nicht auf freie Arbeitsplätze in einem im Ausland gelegenen Betrieb eines Arbeitgebers. Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist das Kündigungsschutzgesetz nur auf Betriebe anzuwenden, die in der Bundesrepublik Deutschland liegen. (BAG 29.08.13, 2 AZR 809/12)