Artikel zum Thema ‘Konsummuster’

Einmaliger Konsum von Kräutermischungen mit dem Wirkstoff einer“harten Droge“rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Nachweis der synthetischen Droge mit dem Wirkstoffgehalt einer „harten Droge“ die Fahreignung unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Konzentration im Blut grundsätzlich ausschließe. Ein berauschter Zustand sei auch hier nicht nötig.Hintergrund sei u.a.die erhebliche Gefahr für problematische Konsummuster mit Verlust der Verhaltenskontrolle. (VG Trier, 31.03.2015, 1 L 669/15.TR)