Artikel zum Thema ‘Interessenwahrnehmung’

Rechtswidrige Akteneinsicht für angeblich Geschädigten

Im konkreten Fall hatte sich in einem Ermittlungsverfahren ein Vertreter eines angeblich Geschädigten gemeldet und um Akteneinsicht gebeten. Diesem Antrag war die Staatsanwaltschaft nachgekonmmen ohne dem Beschuldigten davor rechtliches Gehör zu gewähren. Das war rechtswidrig. Einem Geschädigten in einem Strafverfahren ist zur sachgerechten Interessenwahrnehmung Akteneinsicht zu gewähren. Da aberdie Akteneinsicht an den angeblich Geschädigten auch schutzwürdige Belange des Beschuldigten berühren können, muss diesem in der Regel zunächst rechtliches Gehör gewährt werden. ( AG Zwickau 13 Gs 263/13)