Artikel zum Thema ‘Haftbefehl’

Untersuchungshaft als ultima ratio

Das Kammergericht Berlin hatte über eine Haftbeschwerde zu entscheiden, in der sich der Angeklagte gegen die gegen ihn vollzogene Untersuchungshaft gewehrt hat. Im Ergebnis konnte der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt werden, da der auch vom Kammergericht angenommenen Fluchtgefahr durch die Erteilung von Auflagen begegnet werden konnte. Diese reichten aus,  um die Sicherung des Verfahrens und damit auch den Zweck der Untersuchungshaft zu erreichen. Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung bekräftigt, dass Untersuchungshaft nur dann auch vollzogen werden darf, wenn dies wegen überwiegender Belange des Gemeinwohls zwingend geboten ist.( Kammergericht, 7.3.13-4 Ws 35/13)

Keine Auslieferung wegen Nichtzahlung einer Steuerschuld

Der Verfolgte wurde in Griechenland u.a. wegen Nichtzahlung festgesetzter Steuern zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Eine Auslieferung aus diesem Grund ist unzulässig, da die dem Verfolgten vorgeworfene Tat nach deutschem Recht nicht den Tatbestand eines Strafgesetzes verwirklicht. Der Antrag auf Erlass eines Auslieferungshaftbefehls war abzulehnen, da aufgrund der unterschiedlichen Gesetzgebung der europäischen Mitgliedstaaten zu Steuer-,Abgaben-,und Währungsangelegenheiten der Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit gilt. (OLG Nürnberg,3.6.13- 2 OLG Ausl 40/13)