Artikel zum Thema ‘Entzug der Fahrerlaubnis’

Speed im Getränk-Entzug der Fahrerlaubnis

Die Voraussetzungen für die Annahme der Ungeeignetheit zum Führen eines Kraftfahrzeugs sind grundsätzlich erfüllt, wenn der Fahrerlaubnisinhaber objektiv Drogen zu sich genommen hat. Die Behauptung eines Antragstellers, ein unbekannter Dritter hätte Amphetamin in sein Glas geschüttet, ist nur dann von Relevanz, wenn sie schlüssig und nachvollziehbar dargelegt wird. (Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 2.12.14, 3 L 994/14 NW)

Rechtmäßiger Entzug der Fahrerlaubnis nach einmaligen Kokainkonsum

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Entziehung der Fahrerlaubnis bereits nach einmaligem Kokainkonsum für rechtmäßig erklärt. Bereits der einmalige Konsum führt nach Auffassung des Gerichts zu einer signifikanten Erhöhung der Straßenverkehrsgefährdung. Es sei für die Rechtmäßigkeit der behördlichen Entscheidung nicht nötig, eine Drogenabhängigkeit, einen regelmäßigen Konsum oder das Unvermögen zur Trennung von Drogenkonsum und Fahrzeugführung nachzuweisen.( VG Bremen,06.03.13, 5 V 98/13)

Randalierender Fußgänger- Entzug der Fahrerlaubnis

Ein Besucher eines Volksfestes wurde von der Polizei in Gewahrsam genommen, nachdem er mit 3 Promille dort randaliert hatte. Das Verwaltungsgericht Mainz hat jetzt die von der Fahrerlaubnisbehörde angeordnete Entziehung der Fahrerlaubnis bestätigt. Es sei davon auszugehen, dass beim Antragsteller  aufgrund des festgestellten hohen Promillewertes eine ausgeprägte Alkoholproblematik vorliege und er deshalb als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen anzusehen sei. (Verwaltungsgericht Mainz 3 L 823/12)

Nötigung im Straßenverkehr- Entzug der Fahrerlaubnis

Ausbremsen und Drängeln im Straßenverkehr hat für Autofahrer erhebliche Konsequenzen. Obwohl ein Fahrzeugführer bereits wegen Nötigung im Straßenverkehr  zu einer Geldstrafe und einem Fahrverbot von drei Monaten verurteilt worden war, hat die Fahrerlaubnisbehörde anschließend die Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet. Der Fahrzeugführer hatte auf die  Aufforderung der Behörde, ein medizinisch-psychologisches Gutachten vorzulegen, nicht reagiert. Laut Verwaltungsgericht war die Anordnung der Entziehung  rechtmäßig, da  der Fahrzeugführer es verabsäumt hatte, eine für ihn positive MPU vorzulegen. Sein Verhalten im Straßenverkehr ließe auf ein erhebliches Aggressionspotiential schließen, was seine Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen belege.

 

Achtung! Cannabis und die Fahrerlaubnis!

Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Aachen kann bereits eine Autofahrt unter dem Einfluss von Cannabis zum Entzug der Fahrerlaubnis führen, selbst wenn es dabei nicht zu drogenbedingten Ausfallerscheinungen gekommen ist! (VG Aachen, Beschluss vom 5. Dezember 2011)