Artikel zum Thema ‘Besitz’

Gesetzesänderung im Sexualstrafrecht

Ausgelöst insbesondere durch die Edathy-Affäre hat der Gesetzgeber den Tatbestand der Verbreitung, des Erwerbes und des Besitzes kinderpornographischer Schriften geändert, § 184b StGB. Das Gesetz stellt jetzt auch die „Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlicher geschlechtsbetonter Körperhaltung“ und „die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“ unter Strafe. Zudem hat sich die Strafrahmengrenze von zwei auf drei Jahre Freiheitsstrafe erhöht. Neu geschaffen hat der Gesetzgeber § 201 a StGB, der die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch  Bildaufnahmen unter Strafe stellt.