Artikel zum Thema ‘Ausbeutung der Arbeitskraft’
Ausweitung der Strafbarkeit von Menschenhandel
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, wonach künftig der Straftatbestand des Menschenhandels auch erfüllt sein soll, wenn die Opfer ins Land gebracht werden, um strafbare Handlungen zu begehen oder zu betteln. Auch wer Menschen ins Land bringt, um ihnen Organe zu entnehmen, soll sich künftig des Menschenhandels strafbar machen. Bislang war lediglich Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung oder zur Ausbeutung der Arbeitskraft strafbar. (BT-Drs.18/4613)