Verfahrensablauf

Allgemeine Informationen und Verfahrensschritte zum Kündigungsschutzverfahren

Kündigung – was tun?
Die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist die einzige Möglichkeit für einen Arbeitnehmer, sich gegen eine aus seiner Sicht ungerechtfertigte Kündigung vor Gericht zur Wehr zu setzen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. Dies ist nach dem Gesetz dann der Fall, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen oder durch dringende betriebliche Erfordernisse bedingt ist.
Achtung: Die Klage ist binnen drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung zu erheben. Nach Ablauf der Frist ist die Kündigung grundsätzlich nicht mehr angreifbar. Sie gilt dann als von Anfang an rechtswirksam.
Das Kündigungsschutzgesetz findet aber nicht immer Anwendung. Im Betrieb des Arbeitgebers müssen vielmehr regelmäßig mehr als 10 Arbeitnehmer beschäftigt sein, wenn Ihr Arbeitsverhältnis nach dem 31.12.2004 begonnen hat. Besteht Ihr Arbeitsverhältnis schon länger, besteht Kündigungsschutz, wenn Ihr Arbeitgeber seitdem regelmäßig mehr als 5 Arbeitnehmer beschäftigt und diese Arbeitnehmer auch noch bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind. Darüber hinaus muss das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate bestehen. Anderenfalls kann vor Gericht z.B. nur eine falsch berechnete Frist gerügt, nicht aber die Kündigung selbst angegriffen werden.

Wer übernimmt die Kosten?
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz, dass jede Partei bis zum Abschluss der ersten Instanz ihre eigenen Kosten selbst tragen muss.
Die anfallenden Anwaltskosten richten sich nach dem sog. Gegenstandswert, der sich in Kündigungsschutzverfahren in der Regel aus der Summe von drei Bruttomonatsgehältern berechnet.

Die einzelnen Schritte bis zur ersten Gerichtsverhandlung

I. Sie füllen das Online-Kündigungsschutzformular aus.

  • Garantiert kostenlos und unverbindlich
  • Sie verpflichten sich zu nichts
  • Sie erhalten Post von uns
  • Fehlende Angaben nachreichbar
  • Schnellstmögliche Bearbeitung Ihres Kündigungsschutzformulars und Übermittlung einer Eingangsbestätigung
  • Sie erhalten jetzt die Vollmacht von uns für die Mandatserteilung
  • Sie erhalten eine Information über die Kosten des Verfahrens
  • Unkomplizierte Abläufe per Post, Email oder Fax

II. Sie senden uns die unterschriebene Vollmacht zurück.
Bitte beachten sie, dass die unterschriebene Vollmacht drei Werktage vor Ablauf der Klagefrist in der Kanzlei vorliegen muss. Die Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

  • Das kostenpflichtige Mandat ist nun erteilt
  • Wir erheben jetzt Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht
  • Sie erhalten eine Kopie der Klage sowie eine Vorschussrechnung über die Rechtsanwaltsgebühren

III. Die Klage geht beim Arbeitsgericht ein.

  • Das Gericht vergibt ein Aktenzeichen und bestimmt kurzfristig einen Termin zur Güteverhandlung

IV. Sie vereinbaren einen telefonischen oder persönlichen Beratungstermin zur Vorbereitung des Gerichtstermins.