Einmaliger Konsum von Kräutermischungen mit dem Wirkstoff einer“harten Droge“rechtfertigt Entziehung der Fahrerlaubnis
Datum:
11. Mai 2015
Themen: Schlagwörter:berauschter Zustand, Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahreignung, harte Droge, Konsummuster, Kräutermischung, Wirkstoffgehalt
Text:Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass ein Nachweis der synthetischen Droge mit dem Wirkstoffgehalt einer „harten Droge“ die Fahreignung unabhängig von der Höhe der nachgewiesenen Konzentration im Blut grundsätzlich ausschließe. Ein berauschter Zustand sei auch hier nicht nötig.Hintergrund sei u.a.die erhebliche Gefahr für problematische Konsummuster mit Verlust der Verhaltenskontrolle. (VG Trier, 31.03.2015, 1 L 669/15.TR)