Fahrtenbuchauflage nach Ausübung des Zeugnisverweigerungsrechtes

Datum:

16. Februar 2015

Themen:

Verkehrsrecht

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Nach Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 48 km/h konnte die Fahrerlaubnisbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises den Fahrer des betreffenden Fahrzeugs nicht ermitteln, da die Halterin des Fahrzeugs von Ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hat. Die Behörde hat daraufhin der Halterin auferlegt, für acht Monate ein Fahrtenbuch zu führen. Die von der Halterin deshalb eingereichte Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, die Auflage sei nicht zu beanstanden. Eine Fahrtenbuchauflage diene der vorbeugenden Gefahrenabwehr. Die Halterin habe sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und damit zum Ausdruck gebracht, dass sie nicht auskunftswillig sei, obwohl sie den Fahrer und den Verkehrsverstoß kenne. (Verwaltungsgericht Koblenz, 13.01.15-4K215/14)