Anspruch auf Urlaubsabgeltung ist vererblich

Datum:

16. Juni 2014

Themen:

Arbeitsrecht

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Der Gerichtshof der Europäischen Union hat am 12.06.14 entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub mit dessen Tod nicht untergeht. Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub ist nach Auffassung des Gerichts ein besonders bedeutsamer Grundsatz des Sozialrechts und der Tod eines Arbeitnehmers darf nicht rückwirkend zum vollständigen Verlust dieses Anspruchs führen. Die Urlaubsabgeltung hängt auch nicht davon ab, dass der Arbeitnehmer einen Antrag auf Abgeltung gestellt hat. (EuGH C 118/13)