Kein vorläufiger Entzug der Fahrerlaubnis nach fehlender Belehrung

Datum:

13. Mai 2014

Themen:

Strafrecht

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Text:

Nach einer bei der Polizei von einem Zeugen angezeigten Trunkenheitsfahrt hat die Polizei den von ihr ermittelteten Halter in dessen Wohnung aufgesucht und ihn gefragt, ob er mit dem vom Zeugen angegebenen Fahrzeug zu der vom Zeugen angegebenen Zeit gefahren wäre. Der Beschuldigte bejahte beides. Eine vorherige Belehrung über sein Schweigerecht als möglicher Beschuldigter erfolgte nicht. Das zuständige Amtsgericht entzog daraufhin durch Beschluss vorläufig die Fahrerlaubnis des Beschuldigten. Auf den Einwand der Unverwertbarkeit der vor der Polizei ohne Belehrung abgegebenen Erkärungen, hat das zuständige OLG den Beschluss über die vorläufige Entziehung wieder aufgehoben. ( OLG Nürnberg, 2 Ss 113,13, 04.07.13)