Apotheker verliert Approbation und Betriebserlaubnis nach Säureangriff

Datum:

22. November 2013

Themen:

Strafrecht

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Ein Apotheker hat sich nicht nur wegen gefährlicher Körperverletzung schuldig gemacht, sondern verliert auch seine Approbation und seine Betriebserlaubnis, weil er in einer Gaststätte zwei Gäste mit einer ätzenden Phosphorsäurelösung aus seinem Labor bespritzt hat. Nach Auffassung des Gerichts hat er mit seinem Angriff in erheblicher Weise gegen die allgemeine Berufspflicht eines Apothekers verstoßen, die in einer Apotheke verfügbaren Substanzen verantwortungsvoll einzusetzen. Er habe sich beim Verwenden der Phosphorsäure eines Mittels bedient, die Ihm aufgrund seines Berufes zur Verfügung stehe. Deshalb fehle ihm die erforderliche Eignung weiter seinen Beruf auszuüben. (VG Köln, 29.10.13, 7 K 3907/12)