Fahrer eines Feuerwehrfahrzeugs wegen fahrlässiger Tötung rechtskräftig verurteilt

Datum:

30. Juli 2013

Themen:

Strafrecht

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Der Bundesgerichtshof hat jetzt ein Urteil des Landgerichts Hamburg bestätigt, das den Fahrer eines Einsatzwagens der Feuerwehr zu einer Freiheitssstrafe von sechs Monaten verurteilt und die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung ausgesetzt hatte. Der Angeklagte war bei eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn trotz Rotlicht anzeigender Verkehrsampel mit unverminderter Geschwindigkeit auf einen Kreuzungsbereich zugefahren und dort mit einem Linienbus kollidiert. Bei dem Verkehrsunfall wurden zwei Fahrgäste des Linienbusses getötet und zahlreiche weitere Businsassen sowie vier Feuerwehrleute zum Teil schwer verletzt.( BGH Beschluss 16.7.13, 4 StR 66/13))