Schmerzensgeldanspruch nach Mobbing

Datum:

5. Juni 2013

Themen:

Arbeitsrecht

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Kann ein Arbeitnehmer Mobbingnachweise erbringen,  steht ihm Schmerzensgeld wegen der Verletzung seines Persönlichkeitsrechtes zu.Ein Bereichsleiter in der IT-Branche hatte sich, weil er sich in seinem Arbeitsverhältnis unterbeschäftigt fühlte. Daraufhin hat ihn der Arbeitgeber angewiesen, täglich Arbeitsberichte zu verfassen und EDV-Schrott zu entsorgen. Der Arbeitnehmer ist aufgrund dieses demütigenden Verhaltens längerfristig erkrankt. Das Arbeitsgericht Siegburg hat ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 7000.-EUR zugesprochen. (Arbeitsgericht Siegburg 1 Ca 1310/12)