Gewalt in der Beziehung

Datum:

16. August 2012

Themen:

Archiv, Ehe- und Familienrecht, Strafrecht

Schlagwörter:

, , , , ,

Text:

Der Bundesgerichtshof sieht den Tatbestand der vollendeten Nötigung als nicht erfüllt an, wenn der Angeklagte seiner Exfreundin eine Scheinwaffe vorhält, um sie zur zukünftigen Wiederaufnahme der Beziehung zu veranlassen, die Geschädigte dies nur zum Schein versichert und der Verlassene die Waffe zwar weglegt, aber selbst von der Versicherung der Geschädigten nicht überzeugt ist.
(BGH Beschluß vom 19.6.12)