Verkehrsunfall – was ist zu tun?

Datum:

26. Juni 2001

Themen:

Archiv, Verkehrsrecht

Schlagwörter: Text:

Tritt der nicht ganz unwahrscheinliche Fall eines Unfalls ein, so empfiehlt sich auch bei kleineren Schäden die Polizei zu rufen. Die Beamten nehmen den Unfallhergang auf, messen Bremsspuren, dokumentieren Unfallschäden, sichern sonstige Spuren und sind im Streitfall unter Umständen als Zeugen unentbehrlich. Als Unfallnotausrüstung sollten Sie einen preiswerten Fotoapparat im Auto haben, mit dem Sie Beweisfotos von der Unfallstelle, der Stellung der Unfallfahrzeuge zueinander und der Unfallschäden anfertigen können. Sprechen Sie gezielt Passanten als Zeugen an, einige Augenzeugen brauchen einen Anstoß, um aus der anonymen Menge herauszutreten. Nichts ist ärgerlicher, als eigene Schadensersatzansprüche wegen fehlender Beweise nicht durchsetzen zu können.

Wird Ihnen gegenüber vor Ort ein Schuldvorwurf erhoben, sollten Sie zunächst das angebotene Verwarnungsgeld auf keinen Fall akzeptieren. Holen Sie sich rechtlichen Rat, denn mit dem Unfall können weitreichende Konsequenzen verbunden sein. Dies betrifft zunächst die Frage der Regulierung durch Ihre Versicherung und der damit verbundenen Hochstufung in der Haftpflicht- und der Vollkaskoversicherung, der Haftung für Schäden an Ihrem Eigentum und kann bis zu einer Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung reichen.

Sind Sie Geschädigter, so haben Sie einen Anspruch auf Regulierung des Unfalls durch einen Rechtsanwalt und der Begutachtung des Schadens durch einen Sachverständigen. Sie haben die Wahl zwischen der Reparatur und der Ausgleichszahlung in Geld auf Grundlage eines Kostenvoranschlages bzw. eines Sachverständigengutachtens. Durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts entstehen Ihnen keine Kosten, die Kosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung als Teil des Schadens. Ihr Vorteil ist das professionelle Abrechnen aller Schadenspositionen (Nutzungsausfall, merkantiler Minderwert etc.) und Pauschalen, ohne dass Sie eigene Zeit und Mühen aufwenden müssen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.