Artikel zum Thema ‘Volladoption’

EHE FÜR ALLE – Herzlichen Glückwunsch!

393 zu 226!

Eine historische Entscheidung zu Gunsten der völligen rechtlichen Gleichstellung der Ehe von homo- und heterosexuellen Paaren!

Die Volladoption ist möglich, die Kinder werden es danken!

Für alle bereits eingetragenen Lebenspartnerschaften: auf zum Standesamt und erklären, dass Sie die gleichgeschlechtliche Ehe wollen!

Wir stehen gern für Fragen zur Verfügung!

 

Katrin Zink

Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht