Artikel zum Thema ‘unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln’

Überlassen der Wohnung-strafbare Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln

Das Landgericht Essen hatte eine Angeklagte wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge verurteilt. Sie hatte nach den Feststellungen des Gerichts bemerkt, dass ihr Lebensgefährte Kokain konsumierte und auch verkaufte und das Kokain bei ihr in der Wohnung lagerte, wobei er selbst nicht in der Wohnung der Angeklagten lebte, sondern sie lediglich dort besuchte. Auch nach Auffassung des Bundesgerichtshofes liegt darin eine strafbare Beihilfehandlung, da die Angeklagte von der Lagerung des Kokains in ihrer Wohnung und dessen Weiterverkauf wusste und damit das Handeltreiben auch aktiv gefördert habe. (BGH 4 StR 300/13, Urteil 19.12.13)