Artikel zum Thema ‘Überschreitung der’

Schild „Ende der Autobahn“ bedeutet nicht automatisch, dass gebremst werden muss!

Das OLG Hamm hat entschieden, dass das Verkehrsschild „Ende der Autobahn“ lediglich bedeute, dass die besonderen Regelungen der Autobahn nicht mehr gelten. Es bedeute hingegen nicht, dass bestimmte Geschwindigkeitsbegrenzungen einzuhalten sind. Vielmehr müsse im Einzelfall aufgeklärt werden, ob für Verkehrsteilnehmer aufgrund anderer Umstände erkennbar sei, welche zulässige Höchstgeschwindigkeit gelte. Dies könne beispielsweise durch ein weiteres, die Geschwindigkeit regelndes Verkehrsschild oder ein Ortseingangsschild deutlich gemacht werden (Beschluss. v. 24.11.2015, Az. 5 RBs 34/15).