Artikel zum Thema ‘THC-Konzentration’

Vergleichsvorschlag des Oberverwaltungsgerichts zum Erhalt der Fahrerlaubnis

Der Betroffene hatte unter dem Einfluss von Cannabis ein Kraftfahrzeug geführt. Laut Gutachten lag die THC-Konzentration bei 7,1 ng/ml und die des Metaboliten THC-COOH bei 64,9 ng/ml. Die zuständige Behörde entzog ihm deshalb die Fahrerlaubnis. Dagegen setzte er sich zur Wehr mit der Begründung, nach den von ihm inzwischen in Auftrag gegebenen vier Drogenscreenings sei seine Abstinenz und damit die wiedergewonnene Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegt.

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen verneint in seinem vorgeschlagenen Vergleich die Notwendigkeit des Nachweises einer einjährigen Abstinenz und hält es für ausreichend, wenn binnen drei Monaten weitere vier Screenings sowie eine positive MPU vorgelegt werden. ( OVG Nordrhein-Westfalen 05.12.13- 16 B 1332/13)