Artikel zum Thema ‘rechtfertigender Notstand’

Fahrverbot bei Geschwindigkeitsüberschreitung kann entfallen, wenn Kraftfahrer Hilfe leisten wollte

Ein Kraftfahrer hat die zulässige Geschwindigkeit außerorts um 46 km/h überschritten. Gegenüber den Polizeibeamten vor Ort äußerte er dazu, dass seine Mutter gestürzt sei und er ihr zur Hilfe eilen wollte. Andere Hilfe hätte nicht zur Verfügung gestanden. Nach Ansicht des OLG Celle kann es in diesem Fall an einer groben Pflichtverletzung des Kraftfahrers fehlen, auch wenn er keine Umstände vorgetragen hat, die einen rechtfertigenden Notstand belegen. Damit ist die Rechtmäßigkeit des zunächst vom Amtsgericht verhängten Fahrverbotes von diesem erneut zu überprüfen.(OLG Celle, 1.10.14, 321SsBs60/14)