Artikel zum Thema ‘qualifizierter Rotlichtverstoß’

Umfahren einer Ampel über Tankstellengelände-kein qualifizierter Rotlichtverstoß

Nach einem Beschluss des Oberlandesgerichtes Hamm liegt kein qualifizierter Rotlichtversoß vor, wenn ein Verkehrsteilnehmer vor einer Ampel, die für ihn Rotlicht anzeigt auf ein Tankstellengelände fährt, um nach dem Durchfahren des Geländes hinter der Ampel wieder in den durch die Lichtzeichenanlage geschützten Verkehrsraum einzufahren. Das Urteil des Amtsgerichtes, das den Betroffenen wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung eines Wechsellichtzeichens zu einer Geldbuße von 200.-EUR verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot verhängt hatte, war aufzuheben. ( OLG Hamm, 02.07.2013-1 RBs 98/13)