Artikel zum Thema ‘Mitverschulden’

Der Bundesgerichtshof klärt: Tragen eines Fahrradhelmes ist keine Pflicht

Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelmes nicht vorgeschrieben. Aus diesem Grund führt das Nichttragen eines Fahrradhelmes nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. ( BGH 17.06.14, VI ZR 281/13)

Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an Kopfverletzung

Nach Ansicht des Oberlandesgerichts  Schleswig-Holstein trifft eine Fahrradfahrerin ein Mitverschulden von 20% an den von ihr erlittenen Kopfverletzungen, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.  Zwar bestehe keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, diese seien heutzutage aber im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Daher könne nach heutigem Erkenntnisstand davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens einen Helm trägt.  (Urteil vom 05.06.13,  7 U 11/12)