Artikel zum Thema ‘Jugendstrafrecht’

AG München verhängt gegen junge Mutter Jugendstrafe ohne Bewährung

Eine bereits mehrfach einschlägig wegen Einbruchdiebstahls vorbestrafte, geständige Angeklagte hat das AG München zu einer Jugendstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten wegen schädlicher Neigungen verurteilt. Obwohl die Angeklagte in der gegen sie in dieser Sache verhängten Untersuchungshaft ihr erstes Kind geboren hat, vermochte das Gericht ihr keine positive Sozialprognose zu stellen, so dass die Jugendstrafe vollstreckt wird. Auch die nur im Jugendstrafrecht existierende „Vorbewährung“,  deren Verhängung möglich ist, wenn das Gericht Zweifel an der positiven Sozialprognose hat, kam nicht zum Tragen.(AG München 11.06.2015 1034 Ls 468 Js 199228/14 jug)