Artikel zum Thema ‘Helmpflicht’
Auch ohne Helm-keine Abzüge beim Schmerzensgeld
Anders als das OLG Schleswig Holstein im Sommer letzten Jahres hat jetzt das OLG Celle einem verletzten Fahrradfahrer umfassend Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen einer Kopfverletzung nach einem Verkehrsunfall zugesprochen. Auch in diesem Fall hat der Fahrradfahrer zum Unfallzeitpunkt keinen Helm getragen. Da es aber an einer gesetzlichen Regelung zur Helmpflicht fehle, stehe dem Radfahrer nach Ansicht des Gerichts der Ersatz von 100 Prozent seines Schadens zu. Alleine die tendenzielleSchutzwirkung eines Helmes begründe keine Helmtragepflicht. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der Obergerichte zu diesem Thema hat des OLG Celle die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen.( OLG Celle Urteil 12.02.14- 14U113/13)
Fahrradunfall ohne Helm – Mitverschulden an Kopfverletzung
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein trifft eine Fahrradfahrerin ein Mitverschulden von 20% an den von ihr erlittenen Kopfverletzungen, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe. Zwar bestehe keine allgemeine Helmpflicht für Radfahrer, diese seien heutzutage aber im täglichen Straßenverkehr einem besonderen Verletzungsrisiko ausgesetzt. Daher könne nach heutigem Erkenntnisstand davon ausgegangen werden, dass ein verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens einen Helm trägt. (Urteil vom 05.06.13, 7 U 11/12)