Artikel zum Thema ‘Haftraum’

Suizidgefahr von Strafgefangenen-nicht alles ist erlaubt

Auch wenn ein begründeter Verdacht auf Eigengefährdung eines Gefangenen vorliegt, sind die Justizvollzugsanstalten verpflichtet, bei angeordneten Sicherungsmaßnahmen dessen Persönlichkeitsrecht zu wahren. Das Bundesverfassungsgericht hat jetzt entschieden, dass die Wegnahme der Kleidung eines Gefangenen als besondere Sicherungsmaßnahme unverhältnismäßig ist und gegen dessen Grundrechte verstößt. Ein Gefangener hat demnach Anspruch auf Ersatzkleidung aus schnell reißendem Material, um in einem dauerüberwachten Haftraum ein Mindestmaß an Intimssphäre zu wahren und den Gefangenen nicht zum bloßen Objekt des Strafvollzuges zu degradieren. (Beschluss BVerfG 18.03.15, 2 BvR 111/13)