Artikel zum Thema ‘Geschwindigkeit’

Mitschuld an einem Verkehrsunfall wegen Tempo 200 auf der Überholspur

Das Oberlandesgericht Koblenz hat einem Kläger, der grob verkehrswidrig mit seinem Fahrzeug auf die Überholspur einer Autobahn gewechselt war, 40% des ihm entstandenen Schadens zugesprochen. In der Begründung hierzu verweist das Gericht darauf, dass der Beklagte zwar keinen Fahrfehler begangen habe, aber mit Tempo 200 auf der Überholspur gefahren sei und damit die Richtgeschwindigkeit um 70 km/h überschritten habe. Die von der hohen Geschwindigkeit ausgehende Gefahr habe sich in geradezu klassischer Weise verwirklicht. Bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit hätte der Unfall bereits durch eine mittelstarke Bremsung des Beklagten verhindert werden können. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung gab es auf dem Autobahnabschnitt nicht.(OLG Koblenz 14.10.13, 12 U 313/13)

Abstandsunterschreitung von 3 Sekunden darf mit Bußgeld geahndet werden

Das Oberlandesgericht  Hamm hat die Grenzen für bußgeldpflichtiges „Drängeln“ im Straßenverkehr verschärft. Im vorliegenden Fall hatte der Betroffene bei einer Geschwindigkeit von 131 km/h über eine Strecke von 123m lediglich einen Abstand von 26m zum vorausfahrenden Fahrzeug eingehalten. Wegen fahrlässiger Unterschreitung des erforderlichen Sicherheitsabstandes hat das Amtsgericht den Betroffenen zu einer Geldbuße von 180.-EUR verurteilt. Das Oberlandesgericht hat die vom Betroffenen dagegen eingelegte Rechtsbeschwerde als unbegründet verworfen. Ein Abstandsverstoß könne mit Bußgeld geahndet werden, wenn die Abstandsunterschreitung nicht nur ganz vorübergehend sei. Bei mehr als 3 Sekunden läge auch bei Berücksichtigung üblicher Reaktionszeiten kein kurzfristiges Versagen mehr vor. Der Betroffene hätte früher den Sicherheitsabstand wieder vergrößern müssen. ( OLG Hamm 09.07.13, 1 RBs 78/13)