Artikel zum Thema ‘Geschädigter’

Oberlandesgericht stärkt Nothilferecht

Nach einer zunächst verbalen Auseinandersetzung mit Beschimpfungen schlug der später Geschädigte einem Bekannten des Angeklagten mit der Faust ins Gesicht. Der Angeklagte wollte seinem Bekannten zu Hilfe kommen und schlug dem Geschädigten seinen Bierkrug auf den Kopf, so dass der eine Gehirnerschütterung, ein Hämatom und eine Platzwunde davontrug. Das Gericht hat den Angeklagten freigesprochen. Die gefährliche Körperverletzung sei gerechtfertigt gewesen. Der Schlag mit dem Bierkrug auf den Kopf des Geschädigten habe die sofortige und endgültige Beendigung des Angriffs auf den Bekannten des Angeklagten erwarten lassen. Der musste sich in seinem Nothilferecht nicht darauf beschränken,  lediglich mit der Faust zuzuschlagen.( OLG Hamm 15.07.13, 1 RVs 38/13)

 

 

Rechtswidrige Akteneinsicht für angeblich Geschädigten

Im konkreten Fall hatte sich in einem Ermittlungsverfahren ein Vertreter eines angeblich Geschädigten gemeldet und um Akteneinsicht gebeten. Diesem Antrag war die Staatsanwaltschaft nachgekonmmen ohne dem Beschuldigten davor rechtliches Gehör zu gewähren. Das war rechtswidrig. Einem Geschädigten in einem Strafverfahren ist zur sachgerechten Interessenwahrnehmung Akteneinsicht zu gewähren. Da aberdie Akteneinsicht an den angeblich Geschädigten auch schutzwürdige Belange des Beschuldigten berühren können, muss diesem in der Regel zunächst rechtliches Gehör gewährt werden. ( AG Zwickau 13 Gs 263/13)

Ärzte rechtskräftig wegen des Vorwurfes der Körperverletzung mit Todesfolge und des Betruges freigesprochen

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kempten  bestätigt, das zwei Mediziner vom Vorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und des Betruges freigesprochen hat. Den Angeklagten lag zur Last, an einem alkoholkranken, an Leberzirrhose leidenden Patienten ohne genügende Aufklärung eine Leberzelltransplantation durchgeführt und dadurch den Tod des Patienten verursacht zu haben. Darüberhinaus hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten vorgeworfen, der Krankenversicherung des Geschädigten die Abrechenbarkeit ihrer Behandlung vorgespiegelt zu haben, obwohl sie wußten, dass diese nicht vom Leistungsspiegel der Krankenversicherung erfasst war. Das Gericht hat zu Gunsten der Angeklagten eine hypothetische Einwilligung des Geschädigten angenommen, da beide Ärzte irrig davon ausgegangen seien, den Geschädigten ausreichend insbesondere über die Risiken des Eingriffs informiert zu haben. Den Betrugsvorwurf sahen die Richter ebenfalls als nicht erwiesen an, da die Ärzte bereits vor der Abrechnung einen Antrag auf Anerkennung der Vergütungsfähigkeit der durchgeführten Operation gestellt hatten. (BGH 1 StR 320/12, Urteil vom 20.02.13)

 

Besonders schwerer Raub in Mittäterschaft auch ohne eigene Verletzungshandlung

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil des Landgerichts Kiel in Teilen aufgehoben, in dem das Landgericht vier Angeklagte wegen Raubes verurteilt hat. In einem neuen Verfahren wird zu klären sein, ob nicht auch eine Verurteilung wegen besonders schweren Raubes mit der Folge einer deutlich höheren Straferwartung in Betracht kommt.

Die vier Angeklagten hatten sich vorgestellt, einen Mann in dessen Wohnung zu überfallen und auszurauben. Sie sind dabei davon ausgegangen, dass das spätere Opfer sich bereits angesichts ihrer Überzahl nicht weiter zur Wehr setzten wird. Die Anwendung schwerer Gewalt war nicht geplant. Der Geschädigte setzte sich aber heftig gegen zwei der Angeklagten zur Wehr, während die anderen beiden Angeklagten in der Wohnung nach Beute suchten. Einer der beiden Angeklagten trat so stark zu, dass es beim Opfer zu einem Trümmerbruch im Knie kam. Der Geschädigte schrie vor Schmerzen. Das Landgericht konnte in der Hauptverhandlung nicht feststellen, wer den Geschädigften getreten hat und hat deshalb alle vier „nur“ wegen Raubes verurteilt. Der Bundesgerichtshof stellt jetzt klar, dass auch während der Tatausführung eine Vorsatzerweiterung hinsichtlich des ursprünglichen Tatplans in Betracht kommt, es also nicht auszuschließen ist, dass alle vier Angeklagten sich während der Tatausführung mit der schweren Gewaltanwendung einer der Mittäters stillschweigend einverstanden erlärt haben und deshalb alle vier wegen besonders schweren Raubes zu verturteilen sein könnten. ( BGH 5 StR 575/12)

Unfallschaden-Ansprüche des Geschädigten

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass es für den Geschädigten nach einem Unfall nicht zumutbar ist, einen laut Gutachten fahrbereiten, aber nicht verkehrssicheren Pkw zu nutzen. In diesen Fällen darf sich ein Geschädigter ein Ersatzfahrzeug nehmen, für dessen Kosten die Versicherung des Unfallverursachers aufzukommen hat.
(LG Köln 11 S 89/12)