Artikel zum Thema ‘Führen eines Kraftfahrzeuges’

Alkohol am Steuer und die Folgen….Die Entscheidungskraft der dritten Stelle des Messwertes hinter dem Komma

Im vom Oberlandesgericht Bamberg entschiedenen Fall ist gegen den Betroffenen in einem Bußgeldverfahren gem § 24a StVG wegen Führens eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr eine Geldbuße sowie ein Monat Fahrverbot verhängt worden. Die Behörde hatte ihrer Entscheidung die Ergebnisse eines ordnungsgemäß durchgeführten Dräger Alcotes 7110 Evidential zugrundegelegt. Die erste Atemalkoholmessung ergab einen Einzelwert von 0,259 mg/l, die zweite einen Einzelwert von 0,248 mg/l. Die Behörde hat daraus einen Mittelwert von 0,25 mg/l errechnet. Dies war falsch. Bei der Bestimmung der vorwerfbaren Atemalkoholkonzentration sind die für den maßgeblichen Mittelwert bereits abgerundeten beiden Einzelwerte mit jeweils drei Dezimalstellen zugrunde zu legen, so dass sich lediglich ein Mittelwert von 0,24 mg/l ergibt und der Betroffene freizusprechen war.
(OLG Bamberg, Beschluß vom 24.5.12 3Ss OWi 480/12)