Artikel zum Thema ‘Freistellung’

Fristlose Kündigung während der Freistellung eines Arbeitnehmers

Der von der Kündigung betroffene Arbeitnehmer war altersteilzeitbedingt von der Arbeit im öffentlichen Dienst freigestellt. Da er sich in dieser Zeit unter Ausnutzung seiner beruflichen Stellung falsche Befähigungszeugnisse hat ausstellen lassen und deshalb zu einer Geldstrafe verurteilt wurde, durfte ihn sein Arbeitgeber fristlos kündigen. Die beiderseitigen Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis bestehen  auch in einer Freistellungsphase und der Arbeitgeber muss unredliches Verhalten auch während dieser Zeit nicht dulden. ( LAG Schleswig-Holstein, 20.05.14, 2 Sa 410/14)